Ab dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr

Ab dem 01.01.2024 gibt es keine Kinderreisepässe mehr!

Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.

Bereits ausgestellt Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.

Damit es bei einer Reise mit Kindern nicht zu Problemen kommt, weil die Kinderreisepässe oder in der Gültigkeit verlängerte Kinderreisepässe an der Grenze nicht anerkannt werden, hat der Bundestag am 7. Juli 2023 einen Gesetzentwurf verabschiedet, der u.a. den Kinderreisepass abschafft.

Der Kinderreisepass, den es bislang für Kinder unter zwölf Jahren gab, wird durch einen elektronischen Personalausweis oder Reisepass mit längerer Gültigkeitsdauer ersetzt.

Diese beträgt bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Erst danach sind Ausweise zehn Jahre gültig

Für Kinder unter zehn Jahren gelten beim Passbild weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Außerdem muss ein Kind unter zehn Jahren nicht unterschreiben, jedoch müssen ab dem siebten Lebensjahr die Fingerabdrücke erfasst werden.

Bitte beachten Sie, dass sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinstkindern, innerhalb von sechs Jahren so stark verändern kann, sodass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich und daher das Ausweisdokument vorzeitig ungültig ist. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokume

Welche Kosten entstehen?

Personalausweis unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)               22,80 €

Reisepass unter 24 Jahren (6 Jahre gültig)                          37,50 €

Teurer wird es, wenn man eine Express‐Ausstellung benötigt oder wenn der Pass außerhalb des Wohnortes oder im Ausland beantragt wird.

Personalausweis oder Reisepass?

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union genügt weiterhin ein Personalausweis, der ab der Geburt des Kindes ausgestellt werden kann. Für Kinder unter 16 Jahren muss die Beantragung durch die Sorgeberechtigten erfolgen.

Wer mit Kindern verreisen will, sollte auf jeden Fall rechtzeitig die Einreisebestimmungen der Zielländer (https://www.auswaertiges‐amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise‐undsicherheitshinweise/) überprüfen.