Bauplätze

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Allgemeine Erläuterungen zum Verkauf von Wohnbaugrundstücken  der Gemeinde Bad Endbach

Der Käufer eines gemeindlichen Baugrundstücks hat sich in dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag zu verpflichten, dasselbe innerhalb von 5 Jahren nach Vertragsabschluss mit einem Wohnhaus zu bebauen. Sollte er dieser Verpflichtung nicht nachkommen, so ist das Grundstück zum Erwerbspreis und kostenfrei wieder an die Gemeinde Bad Endbach zurückzugeben.


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