Bürgerbüro Digital
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Beantragung einer Meldebescheinigung
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in Bad Endbach gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Gebührenfreie Meldebescheinigungen können nur schriftlich oder persönlich beantragt werden (z.Bsp. für Rente, Kreisjobcenter, Ausländerbehörde usw.).
Beantragung einer erweiterten Meldebescheinigung
Voraussetzung hierfür ist, dass Sie in Bad Endbach gemeldet sind und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Gebührenfreie Meldebescheinigungen können nur schriftlich oder persönlich beantragt werden (z.Bsp. für Rente, Kreisjobcenter, Ausländerbehörde usw.).
Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Für die elektronische Wohnsitzanmeldung benötigen Sie (eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist NICHT erforderlich):
-ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis und die dazugehörige PIN
-ein geeignetes Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder ein Kartenlesegerät
-die kostenlose AusweisApp des Bundes für das Smartphone oder den PC
-ein Nutzerkonto, zum Beispiel die BundID
Beantragung einer Auskunftssperre
Eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro ist trotzdem erforderlich.
Beantragung von Übermittlungssperren
Es ist keine persönlich Vorsprache nötig.
