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Informationen Briefwahl

Informationen zur Briefwahl

Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich der Europawahl am 09. Juni 2024 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Wir bitten um Verständnis, dass Briefwahlunterlagen für die Europawahl nur schriftlich beantragt werden sollten und anschließend an die Briefwählerinnen und Briefwähler grundsätzlich per Post versandt werden.

Bitte beachten Sie, dass eine Beantragung der Briefwahl nur bis

Mittwoch, 05. Juni 2024, 12:00 Uhr

möglich ist

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Ihr Wahlamt