Verpflichtender Umtausch alter Führerscheine


Im ersten Schritt, werden die Führerscheine umgetauscht, die vor dem 31.12.1998 in
Papierform (graue oder rosafarbene Dokumente) ausgestellt wurden. Hierbei ist das
Geburtsjahr der Inhaber*innen für den Umtausch von Bedeutung und wird nach diesem wie
folgt gestaffelt:

Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber*innen / Frist zum Umtausch
Vor 1953 / 19.01.2033
1953 – 1958 / 19.01.2022
1959 – 1964 / 19.01.2023
1965 – 1970 / 19.01.2024
1971 oder später / 19.01.2025

Im zweiten Schritt werden die Führerscheine im Scheckkartenformat getauscht, welche
ab 01.01.1999 ausgestellt wurden. Anders, als bei den Papierführerscheinen ist hier das
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins für das Umtauschdatum relevant. Folgende
Staffelung ist hier zu beachten:

Ausstellungsjahr / Frist zum Umtausch

1999 – 2001 / 19.01.2026
2002 – 2004 / 19.01.2027
2005 – 2007 / 19.01.2028
2008 / 19.01.2029
2009 / 19.01.2030
2010 / 19.01.2031
2011 / 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 / 19.01.2033

Für den Umtausch werden folgende Unterlagen benötigt: aktueller Führerschein sowie ein
gültiger Ausweis (Personalausweis oder Reisepass) und ein biometrisches Passbild. Die
Gebühren für den Umtausch betragen 30,40 € inklusive Direktversand an die Wohnanschrift.
Der Umtausch des Führerscheins ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einen
individuellen Termin können Sie über das Terminportal https://termin.marburg-biedenkopf.de
vereinbaren. Bei Fragen oder für eine Terminvereinbarung ist die Fahrerlaubnisbehörde
telefonisch unter der Rufnummer 06421 405-1611 oder per E-Mail an
fuehrerschein@marburg-biedenkopf.de zu erreichen.