Bundestagswahl 2025 -Beantragung Briefwahl
Informationen zur Briefwahl
Sehr geehrte Damen und Herren,
anlässlich der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Die Zusendung der Briefwahlunterlagen kann erst ab Montag, 10. Februar 2025 erfolgen, da es vorher noch keine Stimmzettel gibt!!! Beantragen können Sie die Briefwahlunterlagen aber bereits ab Montag, 13. Januar 2025.
Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.
Auf dieser Benachrichtigungskarte finden Sie auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer), unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das zuständige Wahlamt.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Wir bitten um Verständnis, dass Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl nur schriftlich beantragt werden können und anschließend an die Briefwählerinnen und Briefwähler grundsätzlich per Post versandt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Online-Beantragung der Briefwahl nur bis
Dienstag, 18. Februar 2025, 12:00 Uhr
möglich ist
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung!