Allgemeinverfügung zum Ausschluss des Gemeingebrauchs sowie des Eigentümer- und Anliegergebrauchs (Wasserentnahme)
Marburg-Biedenkopf – Der Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt mit einer Allgemeinverfügung bis auf weiteres die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen – sogenannte oberirdische Gewässer. Denn wegen der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen nur sehr geringen Niederschläge haben sich in den Gewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt.
Unter folgenden Link finden Sie diePressemitteilung mit weiteren Informationen:
PM 262/2026 | Landkreis Marburg-Biedenkopf
