Plakatierungen
Leistungsbeschreibung
Das kulturelle Leben in Hessen zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen, Aufführungen sind in HessenTeil der kulturellen Vielfalt.
Die städtischen Richtlinien bestimmen, wie und wo die Plakatierung, die Veranstaltungswerbung, angebracht werden darf. Diese Richtlinien verfolgen 2 Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und das Stadt- und Straßenbild erhalten aber auch verbessern.
Folgendes gilt es zu beachten:
- für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
- Laternenmasten
- Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
- Großwerbetafeln an den Ortseingängen
- das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig
- die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt
- außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden
Spezielle Hinweise für - Gemeinde Bad EndbachAllgemeine Informationen
Gemäß § 2 der „Gefahrenabwehrverordnung über Anbringen oder Anbringen lassen von Plakaten, Anschlägen und anderen Werbemitteln jeder Art auf allen öffentlichen Flächen, öffentlichen Straßen sowie öffentlichen Anlagen im Gebiet der Gemeinde Bad Endbach verboten.
Es können Ausnahmen zugelassen werden, wenn ein berechtigtes Interesse Einzelner oder ein öffentliches Interesse besteht. Es muss schriftlich (formlos) eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden.
Es bleibt Ihnen selbstverständlich überlassen, ob Sie in Absprache mit Besitzern von Privatgrundstücken in deren Bereich Plakatierungen vornehmen.
Weitere Möglichkeiten um auf die Veranstaltung hinzuweisen, sind Hinweise/ Veröffentlichungen in der örtlichen Presse bzw. unserem Bekanntmachungsorgan „Oi Bleedche“ das wöchentlich an alle Haushalte in der Großgemeinde verteilt wird (Redaktion: Linus Wittich Verlag, Industriestr. 9-11, 36358 Herbstein, Tel.: 06643/962747, Fax.: 06643/962779.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Ingo PlaumFachbereichsleiter
- Frau Annette Studer
- Frau Lisa Weber